1. Rücksprache mit der Gemeinde- oder Ortsverwaltung zur Klärung der Antragstellung sowie der Baumaßnahmen.
2. Im zuständigen Landratsamt die Richtlinien wegen der Öffnungszeiten, der Bestuhlung, der Getränke und Speisen, sowie im Gesundheitsamt die Hygienischen Bestimmungen abklären.
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